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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Ab dem 01.01.2007 erhalten alle Betreiber von neu errichteten PV-Anlagen:
auf Dächern bis 30 kw Größe 49,21 Cent/kwh auf Dächern bis 100 kw Größe 46,82 Cent/kwh
auf Dächern über 100 kw Größe 46,30 Cent/kwh Fassadenanlagen erhalten zu obigen Sätzen einen Bonus von jeweils 5 Cent/kwh
Freiflächenanlagen 37,96 Cent/kwh
Obige Vergütungssätze sind
jeweils festgeschrieben für 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr. Bei einem Dach mit zum Beispiel 60 kw errechnet sich die Einspeisevergütung wie folgt: Die ersten 30 kw erhalten 49,21 Cent/kwh
die zweiten 30 kw erhalten 46,82 Cent/kwh ergibt eine Durchschnittsvergütung von 48,02 Cent/kwh
Bei Inbetriebnahme im Jahr 2008 sinkt die Einspeisevergütung für 20 Jahre um 5 %, dann mit jedem Jahr der
späteren Inbetriebnahme jährlich um weitere 5 %.
Damit sollen der Industrie sinkende Kosten für die Anlagen vorgegeben werden. Bisher hat dies auch gut funktioniert.
Weitere Informationen auch unter www.solarförderung.de Daneben gibt es über
verschiedene Programme zinsbegünstigte Darlehen welche über die Hausbank beantragt werden müssen. Fragen Sie Ihre Hausbank! |